Herbstzeit: Wer ist für das Laub auf Gehwegen verantwortlich?
Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter, sondern auch besondere Pflichten mit sich – insbesondere für Grundstückseigentümer. Wenn das Laub auf Gehwegen und Treppen fällt, steigt die Rutschgefahr. Doch wer ist eigentlich dafür verantwortlich, die Wege sicher und sauber zu halten? Wir klären auf.
Räum- und Reinigungspflicht: Wer ist zuständig?
In vielen Städten, darunter auch Hamburg, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, angrenzende Gehwege und Treppen von Laub zu befreien. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht dient dazu, Unfälle zu verhindern und Passanten einen sicheren Weg zu gewährleisten.
Können Eigentümer die Pflicht übertragen?
Ja, diese Pflicht kann auf Mieter oder externe Dienstleister übertragen werden, sofern dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung klar geregelt ist. Wichtig: Auch wenn die Aufgabe delegiert wird, bleibt der Eigentümer letztlich für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich.
Wann und wie oft muss Laub entfernt werden?
Die genauen Räumzeiten variieren je nach Stadt und Gemeinde. Üblicherweise gelten Zeitspannen zwischen 7 Uhr und 22 Uhr. Besonders in den Herbstmonaten sollte das Laub regelmäßig entfernt werden, um die Rutschgefahr durch feuchte Blätter zu minimieren. Zudem ist darauf zu achten, dass Fußgängerwege jederzeit passierbar bleiben.
Rücksichtnahme bei der Laubbeseitigung
Beim Entfernen von Laub ist Rücksicht gefragt. Der Einsatz von Laubbläsern und anderen lauten Geräten sollte nur unter Einhaltung von Lärmschutz- und Ruhezeiten erfolgen. Besonders in Wohngebieten gelten strenge Regelungen, um die Nachbarschaft nicht zu stören.
Wohin mit dem Laub?
Das gesammelte Laub muss nicht zwangsläufig in den Müll. Es kann sinnvoll weiterverwendet werden – zum Beispiel als Beetabdeckung im Garten. Dies schützt Pflanzen vor Frost und dient gleichzeitig als Lebensraum für Kleintiere wie Igel. Alternativ kann das Laub auf dem Kompost entsorgt werden, um natürliche Nährstoffe zu gewinnen.
Unser Tipp für den Herbst
Eigentümer und Mieter sollten frühzeitig klären, wer für die Räumung des Laubs zuständig ist, und sich über die örtlichen Vorschriften informieren. Regelmäßiges Entfernen der Blätter sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern hilft auch, Bußgelder oder Haftungsansprüche bei Unfällen zu vermeiden.
Bleiben Sie vorbereitet und machen Sie den Herbst zu einer sicheren Jahreszeit – für Sie und Ihre Mitmenschen!